Anbieterkennzeichnung nach dem TMG (vormals TDG & MDStV)
Achtung neue Rechtslage!
Seit 1. März 2007 gilt das Telemediengesetz (TMG). Eigentlich sollte das TMG das Teledienstegesetz (TDG)
und die Mediendienstestaatsvertrag (MDStV, siehe unten) zusammenführen und die Regelungen vereinfachen. Das ist nur bedingt
gelungen. So heißt es unter
Paragraph 5 "Allgemeine Informationspflichten":
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel
gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar,
unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten [...]
Diese Formulierung stellt meiner Meinung
nach eine erhebliche Verschlimmbesserung dar. Mann könnte fast den Eindruck bekommen,
dass Anbieter, die ihr Angebot kostenfrei ins Netz stellen, kein Impressum führen
müssen. Das ist natürlich Unsinn. De facto trifft die neue Regelung gerade auch
Blogger und nicht kommerziell orientierte Hobbyisten, wie man bei Telepolis nachlesen
kann:
Nach der Reform gelten auch die Internetseiten, die bisher nur
unter das eher lockere "Teledienstegesetz" fielen, als Telemedien ? und müssen
deswegen deutlich mehr Vorschriften erfüllen. Diese Änderung
betrifft vor allem die Vertreter des "Graswurzeljournalismus", also Blogger,
Podcaster und Videocaster. Die Kinder des Web2.0 sind damit,
zumindest rechtlich gesehen, erwachsen geworden. (Quelle:
telepolis, 15.11.2006)
Folgender Aufsatz von Rechtsanwalt Marcus Beckmann geht bereits auf die
neue Rechtslage ein, leider aber nicht auf die schwammige Formulierung
"in der Regel gegen Entgelt":
http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html
Ebensfalls lesenswert sind die Ausführungen von
Marc Scheloske zur neuen Rechtslage.
Rechtslage bis Ende Februar 2007, veraltet:
Seit dem 1. Januar 2002 verlangt das
TDG von geschäftsmäßigen
Internetangeboten eine
Anbieterkennzeichnung. Einer der
Knackpunkte liegt dabei im Wort "geschäftmäßig". Viele Internetnutzer sind
der Meinung, die "Impressumspflicht" würde damit nur für kommerzielle Seiten
gelten. Also für Seiten, mit denen/über die Umsätze generiert werden. Teilweise wird
diese Ansicht sogar von Fachanwälten
vertreten.
Dies ist aber wohl leider falsch, wie RA Dr. Klaus Sakowski bei
legamedia erklärt:
"Geschäftsmäßig sind alle Angebote, die aufgrund nachhaltiger
Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereit gestellt werden. So gesehen
fallen auch die meisten privaten Websites unter die Kennzeichnungspflicht."
Joerg Heidrich, Justitiar des Hannover Heise Verlags, ist der gleichen
Meinung:
"Die Auslegung des Begriffs "Geschäftsmäßigkeit" ist nicht
im Sinne von "kommerziell" zu verstehen, sondern umfasst alle Angebote, die
"aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt
werden".
Es gilt damit auch für alle privaten Websites, die sich einem Thema "nachhaltig"
widmen, also unter Umständen auch einer Rezeptsammlung von Tante Erna, da ja kein
kommerzielles Interesse nötig ist [..]
Die Definitionen sind leider so dermaßen unbrauchbar, dass ich eigentlich für fast
jede Website, auf der nicht gerade nur ein Baustellenschild ist, empfehlen würde, ein
Impressum einzurichten.
Empfehlenswerte Links
Die gesetzlichen Grundlagen: TDG §6 und §12 sowie MDStV §10
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__12.html
http://dip.bundestag.de/btd/14/060/1406098.pdf (Offizielle Begründung zum TDG)
http://www.netlaw.de/gesetze/mdstv.htm
OLG Köln: Telefonnummer ist eine Pflichtangabe (Aktenzeichen: 6 U 109/03):
http://www.justiz.nrw.de/[..]/6_U_109_03urteil20040213.html
Netlaw: Rechtsanwalt Tobias H. Strömer zur Anbieterkennung auf Webseiten:
http://www.netlaw.de/beitraege/2002/0210%20anbieterkennzeichnung.htm
Torsten Anacker zur Anbieterkennung auf Webseiten:
http://selfaktuell.teamone.de/artikel/projekt/impressum/
Mehrere Aufsätze von Stephan Ott zum Thema:
http://www.linksandlaw.info/
Aufsatz von Daniel A. Rehbein:
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
FAQ von Mark Henning:
http://www.homolog.de/faq_impressm.htm
Domainundrecht.de: Wer braucht eigentlich ein Impressum?:
http://www.20six.de/DOMba/archive/2004/12/17/6d0tyszeqyt1.htm
"Impressum ja oder nein - was ist gefährlicher?" von Wolf-Dieter Roth:
http://www.jurawelt.com/anwaelte/internetrecht/aufsaetze/8588
c't 15/2002: "Wasserdichtes Webimpressum: Neues Gesetz - neue Abmahnfallen":
http://www.heise.de/ct/02/15/182/
Der oben bereits zitierte Artikel von RA Dr. Klaus Sakowski:
http://www.legamedia.net/ [..] sakowski_klaus_impressum-websites.php
Ein ausführlicher Aufsatz von RA Dr. Klaus Sakowski:
http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r36.html Übersichtliche Tabelle für den schnellen Überblick bei
legamedia.
http://www.legamedia.net/shortfacts/lp/e-commerce/impressum.php
Der Webimpressum-Assistent von
digi-info:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
Tolle Tipps, aber zu spät für Sie? Dann geht es hier weiter:
http://www.abmahnwelle.de/
Dort gibt es übrigens auch einen Webimpressum-Generator:
http://www.abmahnwelle.de/certiorina/
Ausgesuchte Newsmeldungen
25.05.2005: Heise Online: Kein Impressum, aber auch keine Anonymität für österreichische Websites
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12.03.2004: Heise Online: Anbieterkennzeichnung bei Websites muss einfach erreichbar sein
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06.02.2004: Heise Online: 0700-Rufnummern im Impressum abgemahnt
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