Anbieterkennzeichnung nach dem TMG (vormals TDG & MDStV)
geschrieben von: link Jörg-Olaf Schäfers
zuletzt geändert: 11.06.2007, 20:12

Achtung neue Rechtslage!

Seit 1. März 2007 gilt das Telemediengesetz (TMG). Eigentlich sollte das TMG das Teledienstegesetz (TDG) und die Mediendienstestaatsvertrag (MDStV, siehe unten) zusammenführen und die Regelungen vereinfachen. Das ist nur bedingt gelungen. So heißt es unter  Paragraph 5 "Allgemeine Informationspflichten":
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten [...]
Diese Formulierung stellt meiner Meinung nach eine erhebliche Verschlimmbesserung dar. Mann könnte fast den Eindruck bekommen, dass Anbieter, die ihr Angebot kostenfrei ins Netz stellen, kein Impressum führen müssen. Das ist natürlich Unsinn. De facto trifft die neue Regelung gerade auch Blogger und nicht kommerziell orientierte Hobbyisten, wie man bei Telepolis nachlesen kann:
Nach der Reform gelten auch die Internetseiten, die bisher nur unter das eher lockere "Teledienstegesetz" fielen, als Telemedien ? und müssen deswegen deutlich mehr Vorschriften erfüllen. Diese Änderung betrifft vor allem die Vertreter des "Graswurzeljournalismus", also Blogger, Podcaster und Videocaster. Die Kinder des Web2.0 sind damit, zumindest rechtlich gesehen, erwachsen geworden. (Quelle:  telepolis, 15.11.2006)

Folgender Aufsatz von Rechtsanwalt Marcus Beckmann geht bereits auf die neue Rechtslage ein, leider aber nicht auf die schwammige Formulierung "in der Regel gegen Entgelt":

    http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html

Ebensfalls lesenswert sind die Ausführungen von  Marc Scheloske zur neuen Rechtslage.


Rechtslage bis Ende Februar 2007, veraltet:

Seit dem 1. Januar 2002 verlangt das  TDG von geschäftsmäßigen Internetangeboten eine Anbieterkennzeichnung. Einer der Knackpunkte liegt dabei im Wort "geschäftmäßig". Viele Internetnutzer sind der Meinung, die "Impressumspflicht" würde damit nur für kommerzielle Seiten gelten. Also für Seiten, mit denen/über die Umsätze generiert werden. Teilweise wird diese Ansicht sogar von Fachanwälten  vertreten. Dies ist aber wohl leider falsch, wie RA Dr. Klaus Sakowski bei  legamedia erklärt: 
"Geschäftsmäßig sind alle Angebote, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereit gestellt werden. So gesehen fallen auch die meisten privaten Websites unter die Kennzeichnungspflicht."
Joerg Heidrich, Justitiar des Hannover Heise Verlags, ist der gleichen  Meinung:
"Die Auslegung des Begriffs "Geschäftsmäßigkeit" ist nicht im Sinne von "kommerziell" zu verstehen, sondern umfasst alle Angebote, die "aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt werden".

Es gilt damit auch für alle privaten Websites, die sich einem Thema "nachhaltig" widmen, also unter Umständen auch einer Rezeptsammlung von Tante Erna, da ja kein kommerzielles Interesse nötig ist [..]

Die Definitionen sind leider so dermaßen unbrauchbar, dass ich eigentlich für fast jede Website, auf der nicht gerade nur ein Baustellenschild ist, empfehlen würde, ein Impressum einzurichten.


Empfehlenswerte Links

Die gesetzlichen Grundlagen: TDG §6 und §12 sowie MDStV §10
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__12.html
    http://dip.bundestag.de/btd/14/060/1406098.pdf (Offizielle Begründung zum TDG)
    http://www.netlaw.de/gesetze/mdstv.htm


 OLG Köln: Telefonnummer ist eine Pflichtangabe (Aktenzeichen: 6 U 109/03):
    http://www.justiz.nrw.de/[..]/6_U_109_03urteil20040213.html

 Netlaw: Rechtsanwalt Tobias H. Strömer zur Anbieterkennung auf Webseiten:
    http://www.netlaw.de/beitraege/2002/0210%20anbieterkennzeichnung.htm

 Torsten Anacker zur Anbieterkennung auf Webseiten:
    http://selfaktuell.teamone.de/artikel/projekt/impressum/

 Mehrere Aufsätze von Stephan Ott zum Thema:
    http://www.linksandlaw.info/

 Aufsatz von Daniel A. Rehbein:
    http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

 FAQ von Mark Henning: 
    http://www.homolog.de/faq_impressm.htm

 Domainundrecht.de: Wer braucht eigentlich ein Impressum?:
    http://www.20six.de/DOMba/archive/2004/12/17/6d0tyszeqyt1.htm

  "Impressum ja oder nein - was ist gefährlicher?" von Wolf-Dieter Roth:
    http://www.jurawelt.com/anwaelte/internetrecht/aufsaetze/8588

 c't 15/2002: "Wasserdichtes Webimpressum: Neues Gesetz - neue Abmahnfallen": 
    http://www.heise.de/ct/02/15/182/

 Der oben bereits zitierte Artikel von RA Dr. Klaus Sakowski: 
    http://www.legamedia.net/ [..] sakowski_klaus_impressum-websites.php

 Ein ausführlicher Aufsatz von RA Dr. Klaus Sakowski: 
    http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r36.html

 Übersichtliche Tabelle für den schnellen Überblick bei  legamedia.
    http://www.legamedia.net/shortfacts/lp/e-commerce/impressum.php

 Der Webimpressum-Assistent von  digi-info
    http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php

 Tolle Tipps, aber zu spät für Sie? Dann geht es hier weiter:
    http://www.abmahnwelle.de/

 Dort gibt es übrigens auch einen Webimpressum-Generator:
    http://www.abmahnwelle.de/certiorina/




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